Mit dem heutigen Tag hat der Deutsche Handballbund seine Rechtsordnung um eine Anti-Korruption-Manipulations-Vorschrift ergänzt und in einer amtlichen Bekanntmachung verbreitet. Der vom DHB-Präsidium gestellte Antrag auf die Einfügung des "§ 14a Manipulation, Bestechung, Prävention" in Verbindung mit Sanktionsmöglichkeiten ist vom Erweiterten Präsidium in einem schriftlichen Abstimmungsverfahren mit großer Mehrheit beschlossen worden.
Die von DHB-Präsident Ulrich Strombach bereits am 9. Mai anlässlich einer Pressekonferenz in Hamburg betonte "gemeinsame Verantwortung" für den guten Ruf nicht nur der Schiedsrichter, sondern auch der Sportart wird mit einer weiteren Maßnahme unterstützt.
"Zwar hat der DHB bisher auf nationaler Ebene eine solche Vorschrift nicht benötigt, weil der deutsche Handballsport sauber ist, doch kann man – wie in allen gesellschaftlichen Gruppierungen – nichts absolut ausschließen", sagt Heinz Winden, DHB-Vizepräsident Recht. "Deshalb hat das Erweiterte Präsidium vorsorglich und kurzfristig im schriftlichen Verfahren die Ergänzung der Rechtsordnung als Vorbeugemaßnahme beschlossen."