Der Deutsche Handballbund schließt sich zum 1. Oktober dem System der Zentralen Hinweisstelle unter dem Dach des DOSB an. Dies bedeutet, dass sich haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende, Spieler*innen, Mitglieder und weitere Stakeholder bei Anhaltspunkten für einen Gesetzesverstoß oder den Verstoß gegen interne Regelungen durch haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeitende im Rahmen ihrer Tätigkeit für den DHB jederzeit an die Kanzlei HEUKING • VON COELLN Rechtsanwälte wenden können.
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