FAQs

1. Sind die genannten Termine im Return To Play fix?

Der Fortgang der Corona-Pandemie sowie Entscheidungen der Bundes- und Länderregierungen bestimmen die Termine. Trotzdem hat der DHB sich dafür entschieden, einen Zeitplan zu erstellen, der natürlich an die Corona-Schutzverordnungen der Bundesländer angepasst werden muss. Mithilfe dieses Rahmens lassen sich Empfehlungen konkreter fassen.

2. Werden vom DHB noch zusätzliche Empfehlungen getroffen, die den Handball beeinflussen?

Das veröffentlichte Positionspapier „Return to play“ ist dynamisch angelegt und wird stetig an die neuen Entwicklungen angepasst. Alle Aktualisierungen und weiteren Informationen rund um die verantwortungsbewusste Wiederaufnahme des Handballsports werden unter www.dhb.de/returntoplay veröffentlicht.

3. Wann können wir mit einer Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebes planen?

Das Positionspapier „Return To Play“ betrachtet verschiedene Phasen der Wideraufnahme des Handballs, vom Einzeltraining bis hin zum Mannschaftssport und Wettkampfbetrieb. Je nach Richtlinien der Bundesländer kann die entsprechende Stufe des DHB-Dokuments angewendet werden. Der Wunsch zur Rückkehr zum Spielbetrieb ist ab dem 1. September dieses Jahres wieder Handballspiele mit Zuschauern erleben zu können. Dazu müssen der Verlauf der Corona-Pandemie sowie Entscheidungen von Bund und Ländern weiterhin genau beobachtet werden.

4. Welche Möglichkeiten, insbesondere aus rechtlicher Sicht, gibt es als Verein mit der aktuellen Situation umzugehen?

Die Führungs-Akademie des DOSB hat einen rechtlichen Leitfaden zur „Vereins- und Verbandsarbeit im Zeichen der Corona-Pandemie“ entwickelt. Das Handbuch der Führungs-Akademie behandelt vereins-, steuer-, arbeits- und datenschutzrechtliche Themen und informiert über die aktuelle Gesetzeslage. Der Deutsche Handballbund hat für die Landesverbände, den Regionalverband sowie alle Handballvereine in Deutschland eine Sammellizenz erworben. Um einen kostenlosen Zugang zum Handbuch zu erhalten, wenden sich Vereine bitte direkt an ihren jeweiligen Landesverband.

5. Was können Vereine für Hilfestellungen erwarten?

Der DEUTSCHE HANDBALLBUND wird in regelmäßigen Abständen weitere Materialien und Hilfen für Vereine zur stufenweisen Wiederaufnahme des Handballsports bereitstellen. Diese werden auf der Internetseite www.dhb.de/returntoplay zur Verfügung gestellt. Zu den weiteren Materialien gehören unter anderem Poster, Hygieneregeln, Dokumentations- und Fragebögen und ein Wegeleitsystem.

6. Wo finde ich Informationen über Corona-Regelungen in den einzelnen Bundesländern?

Die spezifischen regionalen Corona-Regelungen der einzelnen Bundesländer finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198

7. Wo finde ich die zehn DOSB-Leitplanken zum Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben?

Die zehn Leitplanken des DOSB sind unter dem folgenden Link zu finden: https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Corona/21042020_ZehnLeitplanken__end_.pdf

8. Welche Verantwortung tragen die benannten Corona-Beauftragten?

Die Corona-Beauftragten müssen von den Vereinen zur Sicherstellung der Richtlinien benannt werden, können für das Nichteinhalten der Vorschriften allerdings nicht haftbar gemacht werden. Die Vereine besitzen in der Regel auf ihren Anlagen das Hausrecht und sind somit auch befugt, Mitglieder, die sich nicht an die Richtlinien halten, eigenständig von der Anlage zu verweisen.