Kay Holm. - Foto: imago images / Claus Bergmann
Kay Holm. - Foto: imago images / Claus Bergmann

Was der Videobeweis leistet: Kay Holm erklärt

05.05.2026 | Schiedsrichter

 

„Der Videobeweis kann Fehler verringern und gleichzeitig einen Kontaktsport niemals komplett gerecht gestalten“

Voller Erfolg beim Final4 in Köln, zuvor aber viel Kritik. Christoph Schindler sprach von „sehr viel Willkür und Undurchsichtigkeit“, der THW Kiel schrieb auf seiner Homepage von „absurd wirkenden Entscheidungen“. Der Videobeweis sorgt für Aufregung in der Daikin HBL und führt zu emotionalen Aussagen. Kay Holm, Leiter Lehre im Schiedsrichterwesen des Deutschen Handballbundes, erklärt, was der Videobeweis leisten kann und was nicht. Und welche Rolle die Spieler bei der Entwicklung haben.

Herr Holm, in letzter Zeit gibt es intensive Diskussionen rund um das Schiedsrichterwesen und das Thema Videobeweis. Sie waren als Delegierter beim Final4 um den DHB-Pokal in Köln dabei. Wie fällt Ihr Fazit aus?
Kay Holm: Rundum positiv. Alle Videobeweise, die gezogen wurden, wurden zurecht gezogen, also in Situationen, in denen die Regeln das zulassen. Und nach Ansicht der Bilder haben die Schiedsrichter auch immer die richtigen Entscheidungen getroffen. Auch die Neuerung mit der Erklärung der Videobeweis-Entscheidung durch die Schiedsrichter über die Arena-Lautsprecher hat sehr gut funktioniert. Das war für uns ein Kaltstart im Highlight-Wettbewerb der Saison, ohne Chance, das vorher zu üben. Die Schiedsrichter hatten dadurch mehr Druck, aber sie haben das durch klare Ansagen mit Bravour gemeistert.

Im Fokus stand der Glasboden. Hatte das auch Auswirkungen für die Schiedsrichter?
Holm: Ja, wenn man auf dem Spielfeld steht, ist die Perspektive anders und man sieht die Linien anders als bei einem normalen Hallenboden. Im Spiel Füchse Berlin gegen TBV Lemgo Lippe wurde daher einmal ein Videobeweis genommen zur Überprüfung, ob der Ball die Linie überquert hat. Von der Tribüne aus gesehen war es deutlich, aus Sicht der Schiedsrichter war es aber korrekt, hier die Bilder anzuschauen.

Gehört es künftig zum Standard, dass Schiedsrichter die Videobeweis-Entscheidungen dem Hallenpublikum erklären?
Holm: In dieser Saison war es einmalig, aber ich denke, dass diese Technik langfristig kommen wird. Das ist allerdings Sache der HBL, weil es dann in allen Hallen die technischen Voraussetzungen braucht. Aus unserer Sicht war das jetzt bei Final 4 eine tolle Geschichte, darüber hinaus auch, weil wir Delegierte rund um diese Situationen mit den Schiedsrichtern über Headsets verbunden waren. Dadurch war die Kommunikation von den Schiedsrichtern zum Kampfgericht-Tisch einfacher und schneller. Und als Delegierter konnte man in Spielunterbrechungen Hinweise geben und so die Unparteiischen unterstützen.

Kommen wir zu der allgemeinen Diskussion rund um den Videobeweis. Vor dem Final4 gab es viel Kritik. Wie erleben Sie die Debatte?
Holm: Man merkt an den intensiven Diskussionen, dass wir in die entscheidende Saisonphase kommen. Der Fehler beim Spiel MT Melsungen gegen GWD Minden, bei dem Schiedsrichter die falschen Bilder gewählt und dann ein Tor fälschlicherweise nicht gegeben hatten, hat die Debatte natürlich verstärkt. Hierbei handelt es sich aber um einen Anwendungsfehler und nicht um die grundsätzliche Funktionsweise des Videobeweises, das wird in der Diskussion oft nicht sauber getrennt.  

Auch zuvor gab es Diskussionen und harte Kritik am Einsatz des Videobeweises. Es wurde auch der Vorwurf der Willkür erhoben. Was sagen Sie dazu?
Holm: Es gibt klare Regeln, wann die Schiedsrichter den Videobeweis nutzen dürfen und wann nicht. Und darüber hinaus, was in der jeweiligen Situation zu bewerten ist. Das müssten die Beteiligten in den jeweiligen Vereinen wissen, aber gerade für die Öffentlichkeit macht es Sinn, diese Grundlagen noch einmal zu erklären.

Können Sie die Fälle, in denen der Videobeweis genutzt werden darf, kurz skizzieren?
Holm: In der HBL gibt es neun Fälle, in denen der Videobeweis genutzt werden darf. Zur Bestimmung, ob der Ball die Torlinie überquert hat; zur Bestimmung, ob der Ball in der Spielzeit die Torlinie überquert hat; für schwerwiegende oder unfaire Aktionen außerhalb des Blickfeldes der Schiedsrichter; wenn die Schiedsrichter in einer unübersichtlichen Situation sich vergewissern müssen, wer genau die Rote Karte bekommt; wenn Rudelbildungen aufgearbeitet werden müssen und in Situationen, die einen Protest beziehungsweise Einspruch nach sich ziehen könnten, also beispielsweise wenn kurz vor Schluss die Ausführung eines Freiwurfs verhindert wird.

Diese sechs Fälle führen selten zu Diskussionen um den Videobeweis.
Holm: Genau, die gibt es eher bei den anderen drei Fällen. Wenn die Schiedsrichter erhebliche Zweifel haben, ob eine Zwei-Minuten-Strafe oder eine Rote Karte auszusprechen ist; bei erheblichen Zweifeln, ob es eine Zeitstrafe geben soll oder ob der Gegenspieler simuliert hat und bei Zweifeln bei den Spielausgang verändernde Situationen in den letzten 30 Sekunden. Hier haben wir die Schiedsrichter angewiesen, dass jede strittige Entscheidung in der spielentscheidenden Szene angeschaut werden sollte. Das bedeutet: Es gibt nicht nur klare Regeln für den Videobeweis, sondern auch eine einheitliche Linie für die HBL-Schiedsrichter, an der wir immer wieder arbeiten und auch schulen. Das ist aber nicht das Hauptproblem der öffentlichen Diskussion.

Was ist es denn dann?
Holm: Die Erwartungshaltung. Handball ist ein Vollkontaktsport, in dem Schiedsrichter alle paar Sekunden eine Wertung beispielsweise über Zweikämpfe treffen müssen. Der Videobeweis ist dabei ein Tool, um Fehler zu vermeiden oder in unübersichtlichen Situationen Licht ins Dunkle bringen zu können. Und es bleibt ja dabei: Auch bei Ansicht der Bilder bewerten die Schiedsrichter eine Situation – und wo Aktionen bewertet werden, kann auch eine verlangsamte Wiederholung keine Garantie auf 100-prozentige Gerechtigkeit bringen. Der Videobeweis kann die Zahl der Fehler verringern und gleichzeitig einen Kontaktsport niemals komplett gerecht gestalten.

Zuletzt herrschte bei manchen Protagonisten auch Unklarheit über die Anwendung des Videobeweises. Beim Spiel Kiel gegen Eisenach war ein Schrittfehler außerhalb der letzten 30 Sekunden Teil des Videobeweises – hierbei lassen die Vorgaben doch eigentlich nicht zu, dass die Schiedsrichter an den Bildschirm gehen dürfen.
Holm: Absolut richtig. Nur die Schiedsrichter haben wegen eines Foulspiels von Eisenachs Peter Walz am Kieler Eric Johansson den Videobeweis hinzugezogen. 
Es ging um die Frage: Rote Karte oder Zwei-Minuten für Peter Walz. Die Regularien besagen ebenfalls klar: Wenn in der Szene, die sich die Schiedsrichter anschauen, gleichzeitig ein technischer Fehler auffällt, dann müssen sie das in die Bewertung einfließen lassen – auch wenn man wegen eines technischen Fehlers den Videobeweis nicht bemühen darf. Man darf keinen regelwidrigen Vorteil geben. Und in dieser Szene war es ebenso: Der Kieler Elias Ellefsen á Skipagøtu hat kurz vor dem Foul von Peter Walz an Eric Johansson einen Schrittfehler begangen, deswegen war es korrekt, das Tor von Rune Dahmke abzuerkennen und auf Spielfortführung mit Freiwurf Eisenach zu entscheiden. Die folgende Zeitstrafe war dann die Konsequenz aus dem Foul.

Ein häufiger Vorwurf in Bezug auf die Nutzung des Videobeweises ist, dass es inzwischen deutlich mehr Rote Karten als früher gibt – vor allem bei der Bewertung von Gesichtstreffern. Stimmt dieser Eindruck?
Holm: Wenn man sich die Zahlen anschaut, dann muss man feststellen, dass das nicht stimmt. In der Saison 2022/23, also der letzten Spielzeit ohne Videobeweis, hatten wir zum 19. Spieltag 58 Rote Karten, in der Saison 2024/25 waren es zu dem Zeitpunkt 45 und 2025/26 waren es 42. Was aus meiner Sicht eher ein Problem war: Unsere Schiedsrichter haben den Videobeweis in dieser Saison zu häufig genutzt. Vergangene Saison hatten wir 0,76 Einsätze pro Spiel im Schnitt, diese Saison sind es 1,13 Einsätze pro Spiel. Vergangene Saison wurde in 55 Prozent der Spiele der Videobeweis genutzt, in dieser Spielzeit sind es 72 Prozent. Diesen wichtigen Unterschied muss man aber verstehen. Es gibt nicht mehr Rote Karten wegen des Videobeweises, aber er wurde in dieser Spielzeit deutlich häufiger genutzt.

Die Vorgaben regeln, wann die Schiedsrichter den Videobeweis nehmen dürfen. Wie ist denn die Linie, wann und wie sie ihn nutzen sollen?
Holm: Wir haben intern vereinbart, dass die Schiedsrichter bei knappen Situationen in den letzten 30 Sekunden immer den Videobeweis heranziehen sollen. Bei der Frage Rote Karte oder Zwei Minuten sollen sie ihn nur nutzen, wenn sie erhebliche Zweifel haben, ob ein Foul rotwürdig ist, oder ob eine Zeitstrafe ausreicht. In zu vielen Situationen sind die Schiedsrichter auch bei normalen Zeitstrafe-Situationen an den Bildschirm gegangen. Hier mussten wir besser werden, deswegen haben wir die Schiedsrichter sensibilisiert und inzwischen gehen sie nicht mehr bei jedem Gesichtstreffer zum Bildschirm. Das zeigt: Unsere stetige Weiterentwicklung funktioniert. Und ehrlicherweise muss man auch sagen, dass das häufige Nutzen des Videobeweises auch mit dem Verhalten der Spieler und der Trainer zusammenhängt.

Wie meinen Sie das?
Holm: Der Druck von außen wächst. Es werden oft Strafen gefordert, auch in Situationen, die das nicht hergeben. Dieses andauernde Fordern harter Strafen und schmerzverzerrte Gesicht-Halten nach Zweikämpfen haben Einfluss auf die Schiedsrichter. Wir merken das an den Zahlen: Es wird in dieser Saison deutlich häufiger der Videobeweis bei Gesichtstreffern genutzt – und auch deutlich häufiger als in anderen Situationen. Nur ist nicht jeder Gesichtstreffer rotwürdig und müsste dementsprechend, geschweige denn überhaupt sanktioniert werden. Es kommt auf Faktoren wie Stellung des Spielers, Intensität oder betroffenes Körperteil an. Wir haben inzwischen häufig die Situation, dass Spieler nach Zweikämpfen extrem lang auf dem Boden liegen bleiben, weil sie eine Härte suggerieren möchten, die den Videobeweis-Einsatz rechtfertigen könnte. In der ersten Saisonhälfte führte das dazu, dass die Schiedsrichter dann auch öfter den Videobeweis genutzt haben, obwohl das nicht unbedingt notwendig war. Das belegen auch die Zahlen: Wir hatten bis zum 19. Spieltag 21 Situationen, in denen der Videobeweis herangezogen wurde und dann gar keine Strafe ausgesprochen wurde.