Safe Sport im DHB
Der DHB verurteilt jede Form von Gewalt – körperliche, seelische, sexualisierte oder durch Vernachlässigung – und geht konsequent dagegen vor (vgl. Satzung §2, §5b).
Unser Ziel ist, dass alle Menschen im DHB – ob im Sport, im Ehrenamt oder im Beruf – einen sicheren Ort finden.
Dazu gelten verbindliche Verhaltensregeln für alle Personen im DHB, unabhängig von Funktion oder Tätigkeit.
Das Konzept Safe Sport im DHB bezieht sich auf alle Formen von Gewalt durch Personen, die im oder für den DHB tätig sind.
Dafür gibt es interne und externe Ansprechpersonen, an die sich alle wenden können – ob selbst betroffen oder als Hinweisgeber*in.
Unsere internen Ansprechpersonen sind:
- Maren Beilke (Maren.Beilke@dhb.de / +49 231 911 91 240)
- Martin Goepfert (Martin.Goepfert@dhb.de / +49 231 911 91 950)
- Dr. Simon Overkamp (Simon.Overkamp@dhb.de / +49 152 347 564 68)
Alternativ können Meldungen über das DHB-Hinweisgebersystem gemacht werden:
Mögliche externe Ansprechpersonen sind hier zu finden:
- Zentrale Hinweisstelle des DOSB, https://dosb.e-report.me/ (0211 44 03 57 71)
- Safe Sport e.V., kontakt@ansprechstelle-safe-sport.de (0800 11 222 00)
- Anlauf gegen Gewalt, kontakt@anlauf-gegen-gewalt.org (0800 90 90 444)
Eingehende Meldungen werden aufgenommen und an das Untersuchungsteam des DHB weitergeleitet. Dieses besteht aus den DHB-Ansprechpersonen und mindestens einer juristisch geschulten Person; bei Bedarf können weitere Expert*innen hinzugezogen werden.
Eine Untersuchung erfolgt stets in Abstimmung mit der betroffenen Person:
Lehnt die betroffene Person eine Untersuchung ab (Vetorecht) → keine Untersuchung, außer es besteht ein überwiegendes Schutzinteresse.
Liegen konkrete Hinweise auf Verstöße gegen die Safe Sport Code-Ordnung oder die Verhaltensregeln vor → Erstellung eines Untersuchungsberichts und Weiterleitung an das zuständige Disziplinarorgan des DHB.
Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat → Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden in Abstimmung mit der betroffenen Person.
Wenn keine konkreten Hinweise vorliegen → Verfahren wird eingestellt.
Alle Schritte werden dokumentiert.
Die rechtlichen Grundlagen für das Verfahren regelt die Safe Sport Code-Ordnung:
Bei bestätigten Verstößen leitet das Untersuchungsteam den Fall an das zuständige Disziplinarorgan des DHB weiter. Das Disziplinarorgan entscheidet über eine mögliche Sanktion auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse (geregelt in der Safe Sport Code-Ordnung und in der Satzung).
Mögliche Sanktionen sind z.B.:
- Verwarnung
- Entzug der Lizenz
- Geldstrafe
Damit eine Sanktion wirksam ausgesprochen werden kann, muss die betroffene Person an die Safe Sport Code-Ordnung des DHB gebunden sein.
Gegen Entscheidungen kann Rechtsmittel eingelegt werden. Die Details hierzu regelt die Safe Sport Code-Ordnung.
Alle im DHB sollen verstehen, was Safe Sport bedeutet, die Verhaltensregeln kennen und wissen, wohin sie sich wenden können. Dafür gibt es ein dreistufiges Qualifizierungssystem:
- Online-Kurs „Safe Sport im DHB“ → Zum Kurs
- Workshop zu den Verhaltensregeln → Zu den Verhaltensregeln
- Regelmäßige Weiterbildungen
Zusätzlich gilt:
Personen mit Kontakt zu Kindern/Jugendlichen müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Alle Personen im DHB unterzeichnen den Ehrenkodex und erkennen die Safe Sport Code-Ordnung an.
Das DHB-Konzept basiert auf dem DOSB-/dsj-Stufenmodell zum Schutz vor Gewalt.
Mit dem Abschluss des Modells 2024 wurden die wichtigsten Strukturen für ein umfassendes Konzept geschaffen.
Ein zentraler Schritt war die Risikoanalyse, um DHB-spezifische Gegebenheiten zu berücksichtigen.
↪ Risikoanalyse Zusammenfassung
Darauf aufbauend wurde der DHB Safe Sport Code mittels einer Ordnung (Safe Sport Code-Ordnung) 2025 eingeführt – das übergreifende Regelwerk für Prävention, Intervention und Aufarbeitung.
Alle Strukturen werden regelmäßig überprüft, um Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten.