Neue Schiedsrichterordnung verabschiedet
20.06.2021 Verband

Neue Schiedsrichterordnung verabschiedet

Bundesrat in Potsdam: Wiederaufnahme der Präsenzarbeit / Vorbereitung des Bundestags im Fokus

Zum ersten Mal seit dem Herbst 2019 wieder mit Präsenz und die Zukunft weiter gestaltend im Blick: Der Bundesrat, nach dem Bundestag das wichtigste Gremium des Deutschen Handballbundes, kam an diesem Wochenende in Potsdam zusammen. Neben dem lang vermissten persönlichen Austausch fasste das Gremium unter anderem Beschlüsse zur Spiel- und Schiedsrichterordnung. Zudem nahm der Bundesrat die Vorbereitung des 33. Ordentlichen Bundestages auf, der am ersten Oktoberwochenende in Düsseldorf stattfinden wird.

„Der Bundesrat hat in guter Atmosphäre wieder die Präsenzarbeit aufgenommen. Das war nach der monatelangen Zeit des Abstands und der Videokonferenzen eine sehr gute Erfahrung“, sagte Andreas Michelmann, Präsident des Deutschen Handballbundes. „Wir haben vor allem den kommenden Bundestag vorbereitet, die damit verbundenen Themen vorgestellt. Diesen werden nun in den Verbänden und weiteren Gremien diskutiert und auf den Weg gebracht.“

„Wir haben uns auf Stand gebracht und alle mit Grundlagen zu den verschiedenen Arbeitsgruppen versorgt“, sagte Hans Artschwager, DHB-Vizepräsident und Sprecher der Landesverbände. „Anfang August kommen wir erneut zusammen, um im Kreis der Landesverbände in die Details zu gehen, die angedachten Satzungsänderungen zu bewerten und eventuelle Änderungsvorschläge zu entwickeln.“

Der Bundesrat verabschiedete einstimmig/mit großer Mehrheit eine neue Schiedsrichterordnung, die zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt. Kern ist die Berücksichtigung der neuen Struktur des Schiedsrichterwesens. Dieses wird künftig in die operativen Säulen Organisation, Lehre und Entwicklung gegliedert. Die Schiedsrichterkommission, besetzt mit dem Vorstand Sport als Vorsitzendem sowie den leitenden Personen Organisation, Lehre und Entwicklung, Vertretern der HBL, HBF und 3. Liga und einem Repräsentanten der aktiven Schiedsrichter, legt die strategische Ausrichtung fest.

Die Spielordnung des Deutschen Handballbundes berücksichtig nun auch trans- und intergeschlechtliche Personen und sichert ein einheitliches Vorgehen der Passstellen. Die Vorgaben entsprechen den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland und sind daher verpflichtend umzusetzen, um Diskriminierung zu verhindern. Sie gelten für alle Wettbewerbe des DHB und seiner Verbände. Bei Personen mit der Angabe „divers“ oder einer anderen Bezeichnung des Geschlechts als „weiblich“ oder „männlich“ obliegt die Auswahl der Zugehörigkeit zu einer Mannschaft der Person und nicht der Passstelle. Die Passstellen müssen die Anträge entsprechend anpassen und die Abfrage des Geschlechts um die Auswahlmöglichkeit „divers“ erweitern.

Weitere Anpassungen der Spielordnung betreffen vor allem das Corona-Reglement zu Spielrechten. Dieses wird verlängert und zum Teil erweitert, um das Handballspielen formal zu ermöglichen und erleichtern. Zahlreich in der Krise gewählte Mittel haben sich auch als geeignet gezeigt, Mitglieder zu binden und zu gewinnen.

Für die 3. Liga der Männer und Frauen legte der Bundesrat die Mannschaftszahlen fest. Für die Männer sind dies in der Saison 2021/22 zu 85 Mannschaften. Über 72 in 2022/23 soll bis zur Saison 2023/24 wieder die Zahl von bis zu 64 Mannschaften erreicht werden. Die Frauen werden 2021/22 mit bis zu 74 Mannschaften starten. Geplant sind 60 Teams in 2022/23 und 48 in 2023/24. Für die kommenden Saison legt die Spielkommission 3. Liga mit Zustimmung von Präsidium und Vorstand die Anzahl der Staffeln fest.

Der Amateurpokal wird auch für die Saison 2021/22 ausgesetzt. In der kommenden Spielzeit soll der Normalbetrieb in den Ligen im Vordergrund stehen. Zudem muss zunächst der Qualifikationsprozess für den Amateurpokal 2022/23 gestartet werden.

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