Bundessportgericht weist Einspruch des VfL Lübeck-Schwartau zurück
2. Handball-Bundesliga: 33:32 des SC DHfK Leipzig bleibt in der Wertung
Die 2. Kammer des Bundessportgerichts des Deutschen Handballbundes hat den Einspruch des VfL Lübeck-Schwartau gegen die Wertung des Zweitligaspiels beim SC DHfK Leipzig vom 12. September 2026 zurückgewiesen. Die Partie der 2. Handball-Bundesliga bleibt damit mit 33:32 für Leipzig in der Wertung.
Der Einspruch bezog sich auf zwei Entscheidungen der Schiedsrichter in der Schlussphase der Begegnung. Nach Auffassung der Kammer unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Alexander Scheuch lag in beiden Situationen kein spielentscheidender Regelverstoß vor. Die Entscheidungen beruhten auf der Wahrnehmung beziehungsweise Beurteilung der Schiedsrichter und sind daher als Tatsachenentscheidungen gemäß § 47 Abs. 1 RO-DHB unanfechtbar.