Prof. Dr. Martin Gutzeit neuer Vorsitzender der 2. Kammer des Bundessportgerichts
Prof. Dr. Martin Gutzeit neuer Vorsitzender der 2. Kammer des Bundessportgerichts
Prof. Dr. Martin Gutzeit ist neuer Vorsitzender der 2. Kammer des Bundessportgerichts. Der 44-jährige Jurist mit den fachlichen Schwerpunkten Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Sportrecht folgt auf den im vergangenen Jahr verstorbenen Jürgen Thomas.
„Dieses Ehrenamt bedeutet eine sehr ansprechende fachliche Herausforderung in einem sportlich hochinteressanten Umfeld. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen im DHB”, sagt Gutzeit. Dr. Anja Matthies, DHB-Vizepräsidentin Recht, erklärte: „Mit Martin Gutzeit bekommen wir einen Experten, der dem DHB und dem gesamten Handball gut zu Gesicht steht.”
Der in Weinheim lebende Gutzeit studierte Rechtswissenschaft in Mannheim und wurde ebendort promoviert. Später habilitierte er an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Seit dem 1. Juni 2010 ist der verheiratete Vater von drei Kindern Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Seit dem Sommersemester 2013 ist er außerdem Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität in Gießen.
Prof. Dr. Martin Gutzeit ist Studiengangsverantwortlicher des Masterstudiengangs Sportrecht, der ab dem Wintersemester 2015/2016 an der Justus-Liebig Universität Gießen in Kooperation mit der Deutschen Sporthochschule Köln angeboten werden wird.