Noch mehr Schlagkraft ab 2029
Bundestag verabschiedet Reduzierung des DHB-Präsidiums von elf auf sieben Personen
Safe Sport Code und Handball360 waren die Leuchtturm-Beschlüsse des 34. Ordentlichen Bundestages des Deutschen Handballbundes. Nahezu unbemerkt formten die Delegierten mit großer Mehrheit die professionelle Struktur des Verbandes und verabschiedeten dafür notwendige Änderungen der Satzung. Der Kern: Beim nächsten für 2029 geplanten Bundestag wird das DHB-Präsidium von aktuell elf auf dann sieben Personen reduziert.
„Unser Auftrag ist es, den Deutschen Handballbund auf die Zukunft vorzubereiten“, sagt DHB-Präsident Andreas Michelmann. „Dazu gehören noch schlagkräftigere Strukturen, als wir diese bereits in den vergangenen Jahren geschaffen haben. Wir sind uns einig, dass das Präsidium als Aufsichtsrat des hauptamtlichen und in der operativen Verantwortung stehenden Vorstands mit dann sieben Personen ausreichend besetzt sein wird und an Schlagkraft gewinnt.“
Das ab 2029 siebenköpfige Präsidium setzt sich wie folgt zusammen: Neben dem Präsidenten oder der Präsidentin, die auf Vorschlag der Mitglieder des Bundestags von diesem gewählt werden, sind dies drei zu wählende Präsidiumsmitglieder auf Vorschlag der Landesverbände, ein Präsidiumsmitglied auf Vorschlag des Bundesjugendtags vom Bundestag gewählt, welches zum Zeitpunkt der Wahl unter 34 Jahren alt ist, sowie zwei Präsidiumsmitglieder auf gemeinsamen Vorschlag der Vertreter der Ligaverbände. Von den Präsidiumsmitgliedern müssen mindestens zwei weiblich sein; eine dieser mindestens zwei Frauen muss die Funktion der Vorsitzenden der Gleichstellungskommission übernehmen. Künftig stellen die Landesverbände damit drei statt fünf Personen im Präsidium, und die Präsidenten der Ligaverbände sind nicht mehr automatisch Teil des DHB-Präsidiums.
Mit dem Dresdner Entschluss setzt der Deutsche Handballbund die beim Bundestag 2017 begonnene Professionalisierung seiner Strukturen fort: Damals war in Berlin die Verantwortung für die Geschicke des Deutschen Handballbundes e.V. nach §26 BGB vom ehrenamtlichen Präsidium auf den hauptamtlichen Vorstand übergegangen.
Bereits in dieser Legislaturperiode sind weitere Zuständigkeiten angepasst worden. Künftig obliegt dem DHB-Vorstand auch die Besetzung der Bundestrainerstellen der Männer- und Frauen-Nationalmannschaft. Diese Entscheidungen bedürfen der Zustimmung des als Aufsichtsrats fungierenden Präsidiums.
„Wir sind dem Bundestag dankbar für das mit diesen Entschlüssen verbundene Vertrauen in die gewachsenen hauptamtlichen Strukturen“, sagt Mark Schober, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Handballbundes. „Mit den Anpassungen zeigen wir, dass es möglich ist, auch innerhalb eines eingetragenen Vereins und den dort geltenden wichtigen Rechten unserer Mitglieder eine moderne, effiziente und professionelle Struktur zu schaffen.“